Portraitfotos sind mehr als nur Bilder einer Person – sie sind urheberrechtlich geschützte Werke und berühren zugleich das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten. Wer Portraitfotos erstellt, veröffentlicht oder nutzt, muss genau wissen, welche Nutzungsrechte gelten.

Urheberrecht bei Portraitfotograife

Das Urheberrecht schützt jedes Foto automatisch, sobald es erstellt wird. Der Fotograf ist Urheber und hat das ausschließliche Recht, über die Nutzung des Bildes zu entscheiden (§ 15 UrhG).
Das bedeutet: Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers darf ein Portraitfoto veröffentlicht, vervielfältigt oder bearbeitet werden.

Auch wenn ein Kunde einen Fotografen beauftragt, gehen die Rechte am entstandenen Foto nicht automatisch auf den Kunden über. Der Kunde erhält lediglich ein einfaches Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

Das Recht am eigenen Bild

Neben dem Urheberrecht gilt beim Portraitfoto zusätzlich das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG). Jede abgebildete Person darf selbst bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang ihr Foto veröffentlicht wird.
Das heißt: Selbst wenn der Fotograf Urheber bleibt, darf das Bild nicht ohne Einwilligung der abgebildeten Person verwendet werden – weder für Werbung, Social Media noch für redaktionelle Zwecke.

Ausnahmen gelten nur in engen Grenzen, z. B. bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder bei Personen als Beiwerk einer Landschaft oder Versammlung (§ 23 KunstUrhG).

Nutzungsrechte vertraglich regeln

Damit es später keine Missverständnisse gibt, ist es ratsam, schriftliche Vereinbarungen zwischen Fotograf und Model zu treffen – häufig als Model-Release-Vertrag bezeichnet.

Ein solcher Vertrag sollte klar regeln:

  • Welche Nutzungsrechte übertragen werden (z. B. einfach oder ausschließlich).
  • Wo und wie lange das Bild genutzt werden darf (z. B. Website, Social Media, Print).
  • Ob Bearbeitungen des Bildes erlaubt sind (z. B. Retusche oder Zuschnitt).
  • Ob Dritte das Foto weiterverwenden dürfen.

Ohne diese schriftliche Zustimmung drohen im Streitfall Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen.

Praktische Tipps für Bildnutzer

  • Lasse dir die schriftliche Einwilligung des Models geben, bevor du Portraits veröffentlichst.
  • Nutze Stockfotos nur, wenn die Plattform die Modelrechte nachweislich geklärt hat.
  • Bewahre Kopien aller Einverständniserklärungen und Nutzungsverträge gut auf.
  • Verwende Portraitfotos nie „auf gut Glück“ – Haftung trifft oft den Verwender, nicht den Fotografen.

Das Thema Nutzungsrechte bei Portraitfotos ist kein reines Formalthema, sondern zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Bildnutzung. Sowohl Urheberrecht als auch das Recht am eigenen Bild müssen berücksichtigt werden. Wer klare Vereinbarungen trifft und Einwilligungen dokumentiert, kann Portraitfotos rechtssicher verwenden – ob als Fotograf, Unternehmen oder Privatperson.